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Weinetiketten lesen

Flaschenetiketten sind eine Art "Identitätskarte" des Weins mit zahlreichen aufschlussreichen Angaben, die zur Kauforientierung nützlich sein können.

Zum tiefer gehenden Verständnis muss man sich allerdings mit der Bedeutung einiger Abkürzungen vertraut machen, da viele Schlüsselinformationen in diese Akronyme verpackt sind.

Worin besteht der Unterschied zwischen Qualitätsweinen der Klasse DOC und DOCG? Warum steht auf einigen Weinflaschen ein Hinweis auf die verwendete Rebsorte und in anderen nicht?


GESETZE, VORSCHRIFTEN UND NORMEN

Die herrschende Gesetzgebung ist äußerst komplex, da die Gesetze der verschiedenen Staaten durch EU-Verordnungen ergänzt oder überlagert werden.

Zielsetzung des Gesetzgebers war immer schon der Schutz der Qualität aller verkäuflichen Weine. Gleichzeitig soll der Verbraucher eine Gewähr dafür erhalten, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Weine im Handel sind.

Und gerade das Etikett kann viel über den Wein verraten, noch bevor die Flasche geöffnet wird. Um die Orientierung zu erleichtern, werden Weine durch die EU-Vorschriften in zwei große Kategorien unterteilt:

"Tafelwein"

"Qualitätswein"

Im Hinblick auf Tafelwein kennt das Gesetz eine weitere Unterscheidung: In der qualitativen Werteskala stehen Weine mit der Kennzeichnung IGT (Indicazione Geografica Tipica - typisch geografische Angabe) eine Stufe höher als andere. Qualitätsweine zeigen hingegen eine Einteilung in vier Unterkategorien:

- VQPRD steht für "Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete"
- VLQPRD steht für "Qualitätslikörwein bestimmter Anbaugebiete"
- VSQPRD steht für "Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete"
- VFQPRD steht für "Qualitätsperlwein bestimmter Anbaugebiete"
Von diesen grundlegenden Kategorien ausgehend, sieht die Gesetzgebung auch nationale Kennzeichnungen vor, die in Italien innerhalb der VQPRD-Klasse folgendermaßen lauten:

- DOC steht für "Kontrollierte Ursprungsbezeichnung" (Denominazione d'Origine Controllata)
- DOCG steht für "Kontrollierte und garantierte Ursprungsbezeichnung" (Denominazione d'Origine Controllata e Garantita)
Das Kürzel DOCG kann nur für besonders wertvolle Weine verliehen werden, die bereits seit 5 Jahren mit der Kennzeichnung DOC geführt werden. Um die Qualitätsbezeichnung DOC oder IGT zu erhalten, muss ein Wein den Anforderungen entsprechen, die von Experten der zuständigen Konsortien festgelegt wurden, ohne dass exzellente Leistungen erforderlich sind. Diese Auflagen sind in den so genannten "Erzeugungsrichtlinien" enthalten: Hier wird für jede spezifische Bezeichnung offiziell - unter der Aufsicht des italienischen Ministeriums für Agrarpolitiken - vorgeschrieben, welche Verfahrensschritte für Ernte, Herstellung und Reifung eines Weines zulässig sind.

DAS QUALITÄTSNIVEAU

Ideell sind die Qualitätsstufen - mit steigendem Niveau - folgendermaßen aufgebaut:
Tafelwein
- Tafelwein mit typischer geografischer Angabe (IGT)
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (VQPRD)
- Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (DOC)
- Wein mit kontrollierter und garantierter Ursprungsbezeichnung (DOCG)
Auf dem Etikett von Qualitätsweinen der Klasse VQPRD (d.h. in Italien DOC- und DOCG-Weine) kann darüber hinaus die "Unterzone" bzw. Lage angegeben werden. Unterzone heißt dabei ein Gebiet, das "spezifische Umweltbedingungen oder andere bekannte Eigenschaften besitzt, die mit einem geografischen oder historisch-geografischen Namen bezeichnet werden, sofern dieser ausdrücklich in der Erzeugungsrichtlinie erwähnt wird und mit der betreffenden Ursprungsbezeichnung in Verbindung gebracht wird".

Aus all diesen Ausführungen könnte man schließen, dass sich eine scharfe Trennlinie zwischen Qualitätsweinen (DOC und DOCG) und weniger wertvollen Weinen (Tafelweinen) ziehen lässt. Dieser Eindruck ist jedoch teilweise zu widerlegen.

Leider gibt es oder gab es besonders in der Vergangenheit große Qualitätsunterschiede unter den DOC-Weinen. Aus diesem Grund haben einige sehr wichtige Rebenzüchter darauf verzichtet, in den Kreis der DOC-Erzeuger aufgenommen zu werden und bleiben bewusst in der Kategorie "Tafelwein". Man will sich damit von Weinen absetzen, die zwar den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, aber trotzdem schlechte Qualität anbieten. Dadurch sind einige berühmte italienische Weine, die im Ausland zu den meist verkauften Produkten zählen, auf ihrem Etikett mit der offiziellen Bezeichnung "Tafelwein" ausgewiesen. Man sollte also nicht alle Tafelweine über einen Kamm scheren und als Erzeugnisse zweiter Wahl abstempeln.

VORGESCHRIEBENE UND ZULÄSSIGE ANGABEN

Laut geltender Gesetzgebung müssen bestimmte Angaben auf dem Etikett erscheinen, während andere der freien Wahl des Weinerzeugers überlassen sind. Beispielsweise findet man auf dem Etikett eines DOCG-Weines folgende Daten:
Obligatorische Angaben
- Name des Weines
- Ursprungsbezeichnung
- Nenninhalt des in der Flasche enthaltenen Weines, in der Regel in Zentilitern (cl.)
- Daten zum Abfüller
- Ort der Abfüllung
- Alkoholgehalt
Zulässige Angaben
- Farbe des Weines
- Logo des Betriebes
- Angabe des Erzeugers, sofern wertsteigernd
- Verzehrempfehlungen für den Verbraucher (Trinktemperatur, passende Speisen,...)
- Name der Rebsorte, aus der sich der Wein vorwiegend zusammensetzt
- Erntejahrgang
Diese Kriterien gelten auch für das Etikett von Qualitätsweinen der Klasse DOC, sowie für IGT- oder einfache Tafelweine.
In der Regel enthalten diese jedoch weniger Detailinformationen. Neben dem obligatorischen Etikett auf der Vorderseite bleibt es der Initiative des einzelnen Erzeugers überlassen, auf der Rückseite ein weiteres Etikett anzubringen. Hier sind zusätzliche Empfehlungen und Hinweise für den Verbraucher sowie häufig auch der Barcode enthalten.

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